Zum Hauptinhalt springen

Pflege auf hohem Niveau

Unser Ziel ist, jeden Tag dafür zu sorgen, dass die Bedürfnisse unserer Patienten nicht nur erfüllt, sondern auch zufrieden gestellt werden.

Unsere Leistungen

WIR PFLEGEN AUS LEIDENSCHAFT

Benötigen Sie oder ein Mitglied Ihrer Familie Pflegeleistungen? Unser Team ist rund um die Uhr bereit, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Pflegedienste zu aktivieren. Füllen Sie dieses Formular mit ein paar Angaben zu Ihren Bedürfnissen aus und einer unserer qualifizierten Mitarbeiter wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte geben Sie an, ob Sie Pflegeberatung benötigen, und unser Experte wird sich schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Gern können Sie auch gleich telefonisch unter 0361 / 7101 4641 einen Vorstellungstermin vereinbaren!

Pflegemaßnahmen

Körperbezogene Pflegemaßnahmen wie etwa Körperpflege, Ernährung, Förderung der Ernährungsfähigkeit

Häusliche Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wie zum Beispiel Medikamentenvergabe, Verbandwechsel, Injektionen

Verhinderungspflege

Wer sich zu Hause um einen pflegebedürftigen Menschen kümmert, braucht Auszeiten für andere Aktivitäten. Auch kann die Pflegeperson selbst krank werden oder aus anderen Gründen ausfallen. Dann braucht es eine Vertretung. Damit für eine Verhinderungspflege Geld fließt, müssen Sie einiges beachten.

Beratung und Schulungen

Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essenbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten

Haushaltsführung

Hilfen bei der Haushaltsführung wie zum Besispiel Kochen, reinigen der Wohnung, Einkaufen uvm.

Betreuungsmaßnahmen

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen, zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Tagesablaufs/ Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte

Pflegeüberleitung

Was sind Entlastungsleistungen?

Unabhängig von Pflegegrad werden Entlastungsleistungen mit 125 Euro monatlich zur Verfügung gestellt.

WIE KANN ICH DEN BETRAG NUTZEN?

Übrigens die Entlastungsleistungen können nur über den Pflegedienst abgerechnet werden! Das sind monatlich 2 Stunden Unterstützung ohne eigene Kosten!

Was erhalte ich dafür?

  • Unterstützung im Haushalt
  • Reinigung der Wohnung
  • Einkaufshilfe
  • Betreuung
  • Begleitung zum ArztbesuchAromapflege
  • Frühstückservice uvm.

Ihr Pflegegeld bleibt Ihnen sicher erhalten und kann bis zum Stichtag 30.06. rückwirkend für das ganze letzte Jahr aufgebraucht werden.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege – oder auch Ersatzpflege – steht jenen zu, die von einem Angehörigen zu Hause gepflegt werden, aber übergangsweise eine Ersatz-Pflegeperson benötigen

Pro Kalenderjahr steht einem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 oder höher eine sechswöchige Verhinderungspflege zu. Das übliche Budget beträgt dabei 1.612 Euro. Es spielt hierbei keine Rolle, ob Sie z. B. Pflegegrad 2 oder 5 haben. Die exakte Höhe des Betrags variiert aber, je nachdem wer die Verhinderungspflege ausführt.

Die Verhinderungspflege lässt sich mit der Kurzzeitpflege (mehr dazu unten) kombinieren. Sie können den gesetz-lichen Anspruch auf Kurzzeitpflege (die ebenfalls 1.612 Euro beträgt) zu 50 % auf die Verhinderungspflege anrechnen (also 806 Euro jährlich). Wenn Sie also keine Kurzzeitpflege nutzen, lässt sich für die Verhinderungs-pflege jährlich bis zu 2.418 Euro (stand 06.23) verwenden.

Sprechen Sie uns an, wir beraten sie gerne dazu!

Kostenlose Wohnraumanpassung

Mit dem Alter und zunehmenden körperlichen Beschwerden muss der Wohnraum den neuen Anforderungen genügen. Die Wohnräume sollten barrierefrei und sicher sein, damit Sie und ihre Lieben möglichst lange selbstständig im eigenen zuhause leben können. Die Pflegekassen bezuschusst sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen im Einzelfall mit bis zu 4.000€

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung bis hin zum Einbau durch eine Handwerksfirma. Gerne stellen wir dafür den Kontakt her, z.B. durch die Firma Legendären Baudesign.

Pflegehilfsmittel

Die Pflegekasse übernimmt für ambulant gepflegte Pflegebedürftige die Kosten für Pflegehilfsmittel im Wert von 40 € pro Monat.

  • Versorger frei wählbar z.B. Curabox
  • Wird durch den Versorger direkt mit der Krankenkasse abgerechnet

Zuzahlungsbefreiung der Krankenkassen

Eine Zuzahlungsbefreiung in der gesetzlichen Kranken-versicherung lohnt sich für Sie, sobald Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen. Diese liegt bei allen gesetzlich Versicherten bei zwei Prozent – und bei chronisch Kranken bei einem Prozent – des jährlichen Haushalts-Bruttoeinkommens. 

  • Antrag bei der Krankenkasse
  • Der Hausarzt unterstützt sie bei chronischen Krankheiten mit einem Nachweis

Inkontinenzmaterial

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Versicherten die medizinisch notwendigen Produkte, die vom Arzt verordnet wurden. Dabei handelt es sich um Inkontinenzartikel, die zur Grundversorgung dienen.

Überblick

zu den Leistungen der Pflegekassen

Aromapflege – Ein Dufterlebnis zur Entspannung und für ihre Gesundheit

Möglichkeiten der Aromapflege: 

Raumbeduft
Zur Raumbeduftung werden ein oder mehre ätherische Öle in ein Duftgerät gegeben.

Bäder
Ist die Haut besonders trocken, kann zusätzlich ein Esslöffel Pflegeöl mit in ins Wasser gegeben werden.

Persönliches Düfterlerbnis
Mit  einem Dufttüchlein kann der Lieblingsduft immer dabei sein.Dies ist denkbar einfach anzuwenden

Waschungen
Die Waschungen an sich ist fester Bestandteil des Pflegealltags und kann mit Ölen bereichert werden.

Hautpflege
Die Haut will gepflegt sein dies kann mit 100% naturreinen, ätherischen Ölen besonders gut umgesetzt werden 

Wickel/Kompressen
Für diese Art der Aromapflege empfiehlt es sich, auf ideal zusammengestellte Fertigmischung zurückzugreifen.

Individuelle Pflegeschulung bei Ihnen zu Hause

Frei wählbare Themen

Pflegetechniken kennenlernen und anwenden

Wir zeigen den Angehörigen wie sie hygienisch einwandfrei ihren geliebten Menschen versorgen können

Rückenschonendes Arbeiten

Wir erklären und erläutern die Gebrauchsweise ihrer neuen Pflegehilfsmittel

Pflegekurs in der BA Pflege GmbH

Wir bieten Schulungen zu allen aktuellen Themen

Fachspezifische Vorträge zu Krankheitsbildern, deren Ursachen und Prävention z.B. Diabetes Demenz, Schlaganfall

Spezielle Vorträge und Schulung zu wichtigen Themen aus den Expertenstandard Pflege z.B. Thromboseprophylaxe

Und gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen rundum Ihren zu pflegenden Angehörigen

Pflegeüberprüfung/Pflegeberatung nach §37 Abs.3

1. Pflegebedürftige die zu Hause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten müssen nach §37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen.
Dies wird oft als verpflichtender Beratungseinsatz oder Beratungsbesuch bezeichnet.

2. Den Nachweis erhalten sie kostenlos von uns

3. Wir beraten sie gerne über folgende Themen:

Anpassung des Pflegegrades

Bedarf von Pflegehilfsmitteln

Wohnraumanpassung

Beratung zu den Pflegekursen und Schulungen nach §45 SGB XI

Pflegeüberleitung aus dem Krankenhaus nach Hause

Das Entlassungsmanagement erfolgt Patientenindividuell und unterstützt Patienten beim Übergang vom Krankenhaus in seine nach sorgende Versorgungsumgebung. Mit dem Krankenhaus und weiteren Institutionen sind wir im Ständigen Austausch und sorgen für einen reibungslosen Ablauf der Versorgung nach dem Krankenhaus Aufenthalt. 

Pflegefachliche Einschätzung, Beratung und Klärung, ob Pflege zu Hause möglich ist und unter welchen Bedingungen

Antragstellung und Beratung zu Pflegeleistungen

Organisation der häuslichen ambulanten Pflege

Antragstellung und Beratung zur Kurzzeitpflege mit und ohne Pflegegrad, einschließlich Organisation entlassungsbedingter Hilfsmittel

Beratung der Patienten und Angehörigen zu nachstationären Versorgungsmöglichkeiten
(ambulanter Pflegedienst, Betreutes Wohnen, Hausnotruf, Home Care, SAPV, Hospizverlegung)

Fachkompetente Entlassung von Intensivpatienten

Stundenweise oder 24h Pflege und Betreuung zu Hause

Wir unterstützen ihre Angehörigen bei fehlender Betreuung. Oft kommt es vor das Ihre Angehörigen verreisen und somit die Betreuung nicht leisten können. Oder eine geplante OP steht an und ihr Familienangehörigen wohnen zu weit weg. In dem Fall können Sie auf uns zugreifen. Wir würden für die Zeit die Betreuung übernehmen. Wir kümmern uns im gewohnten Umfeld um den zu Pflegenden ganz nach Ihren Wünschen, ganztags oder stundenweise.

Das Zauberwort ist Kurzzeitpflege, eine Leistung der Pflegeversicherung. Die Kurzzeitpflege unterscheidet sich betragsmäßig nicht nach Pflegegraden, sondern steht allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 in gleicher Höhe zur Verfügung. Die Höhe der Leistung beträgt bis zu 1.774 Euro für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr. Auch Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können für Leistungen der Kurzzeitpflege zusätzlich den Entlastungsbetrag nutzen.

Im Kalenderjahr noch nicht in Anspruch genommene Mittel der Verhinderungspflege können auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Dadurch kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege auf insgesamt 3.386 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Verhinderungspflege angerechnet. 

Bitte bedenken Sie das wir für die Umsetzung eine gewisse Vorlaufzeit brauchen.

Rezepte und Verordnungen besorgen

Die Wartezeiten übernehmen wir für sie. Wir besorgen ihnen ihre Rezepte und Verordnungen und bringen diese direkt zu Ihnen nach Hause.

Reinigung ihrer Wohnung

Die hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet unter anderm folgende Leistungen:

Reinigung des unmittelbaren Lebensbereichs des Pflegebedürftigen

Zubereitung von Mahlzeiten, Bettenmachen sowie Wechsel der Bettwäsche 

Waschen und einräumen der Wäsche

Einkaufen und Besorgungen, Beheizen der Wohnung

Müllentsorgung

Weitere Leistungen

Pflegeleistungen und Kombinationsleistungen
Behandlungspflege / Krankenhausvermeidungspflege

Manche pflegerischen Leistungen erfordern medizini-sches Fachwissen und können daher ausschließlich von medizinischem Personal oder Fachkräften durchgeführt werden. Die sogenannte Behandlungspflege wird von den Krankenkassen übernommen und gehört zu den Pflege-leistungen, die sie auch ohne Pflegegrad beanspruchen können. Manchmal verordnet ein Mediziner die Behand-lungspflege, wenn sich durch die medizinische Versor-gung im häuslichen Umfeld ein Krankenhausaufenthalt vermeiden oder verkürzen lässt. In diesem Fall spricht man von einer Krankenhausvermeidungspflege.


Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Tätigkeiten, die ein Haus oder Facharzt verordnet und eine Fachkraft durchführt.

Zu den Aufgaben gehören zum Beispiel:

  • Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
  • Blutdruck und Blutzuckermessungen
  • Injektionen
  • Wundversorgung
  • Stützende und stabilisierende Verbände anlegen
  • Kompressionstrümpfe an und ausziehen
  • Behandlung Dekubitus
  • Portversorgung
  • Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase
  • Inhalation
  • Stomaversorgung
  • Versorgung von Ernährungssonden bei enteralter Ernährung
  • Katheterpflege von harnableitenden Kathetern
  • Katheterwechsel

Häusliche Krankenpflege
(Leistungen ohne Pflegegrad)

Unter die häusliche Krankenpflege fallen verschiedene Leistungen, zu der neben der medizinischen Behand-lungspflege noch Leistungen der Grundpflege sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung gehören.

Grundpflege: Leistungen im Überblick

  • Hilfe bei der Ernährung im Alter
  • Sondennahrung
  • Körperpflege 
  • An- und Auskleiden
  • Hilfe bei Ausscheidungen
  • Reinigung von Harnröhrenkatheter, Wechsel des Katheterbeutel
  • Reinigung und Versorgung von künstlichen Ausgängen
  • Kontinenz und Toilettentraining
  • Positionierung/Lagerung mit speziellen Hilfsmitteln
  • Pflegerische Maßnahmen zur Vorbeugung von Kontrakturen, Lungenentzündungen, Mundsoor, Thrombose usw.
  • Aktivierende Pflege mit Bewegungsübungen – die Pflegekraft unterstützt den Patienten mit dem Ziel, dass er wieder fähig wird, eigenständig seinen Alltag zu bewältigen
  • Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung