Pflege auf hohem Niveau
Unsere Leistungen
WIR PFLEGEN AUS LEIDENSCHAFT
Benötigen Sie oder ein Mitglied Ihrer Familie Pflegeleistungen? Unser Team ist rund um die Uhr bereit, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Pflegedienste zu aktivieren. Füllen Sie dieses Formular mit ein paar Angaben zu Ihren Bedürfnissen aus und einer unserer qualifizierten Mitarbeiter wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte geben Sie an, ob Sie Pflegeberatung benötigen, und unser Experte wird sich schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Gern können Sie auch gleich telefonisch unter 0361 / 219 22 441 einen Vorstellungstermin vereinbaren!
Pflegemaßnahmen
Körperbezogene Pflegemaßnahmen wie etwa Körperpflege, Ernährung, Förderung der Ernährungsfähigkeit
Häusliche Krankenpflege
Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wie zum Beispiel Medikamentenvergabe, Verbandwechsel, Injektionen
Verhinderungspflege
Beratung und Schulungen
Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essenbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten
Haushaltsführung
Hilfen bei der Haushaltsführung wie zum Besispiel Kochen, reinigen der Wohnung, Einkaufen uvm.
Betreuungsmaßnahmen
Pflegeüberleitung
Was sind Entlastungsleistungen?
Unabhängig von Pflegegrad werden Entlastungsleistungen mit 125 Euro monatlich zur Verfügung gestellt.
WIE KANN ICH DEN BETRAG NUTZEN?
Übrigens die Entlastungsleistungen können nur über den Pflegedienst abgerechnet werden! Das sind monatlich 2 Stunden Unterstützung ohne eigene Kosten!
Was erhalte ich dafür?
- Unterstützung im Haushalt
- Reinigung der Wohnung
- Einkaufshilfe
- Betreuung
- Begleitung zum ArztbesuchAromapflege
- Frühstückservice uvm.
Ihr Pflegegeld bleibt Ihnen sicher erhalten und kann bis zum Stichtag 30.06. rückwirkend für das ganze letzte Jahr aufgebraucht werden.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege – oder auch Ersatzpflege – steht jenen zu, die von einem Angehörigen zu Hause gepflegt werden, aber übergangsweise eine Ersatz-Pflegeperson benötigen
Pro Kalenderjahr steht einem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 oder höher eine sechswöchige Verhinderungspflege zu. Das übliche Budget beträgt dabei 1.612 Euro. Es spielt hierbei keine Rolle, ob Sie z. B. Pflegegrad 2 oder 5 haben. Die exakte Höhe des Betrags variiert aber, je nachdem wer die Verhinderungspflege ausführt.
Die Verhinderungspflege lässt sich mit der Kurzzeitpflege (mehr dazu unten) kombinieren. Sie können den gesetz-lichen Anspruch auf Kurzzeitpflege (die ebenfalls 1.612 Euro beträgt) zu 50 % auf die Verhinderungspflege anrechnen (also 806 Euro jährlich). Wenn Sie also keine Kurzzeitpflege nutzen, lässt sich für die Verhinderungs-pflege jährlich bis zu 2.418 Euro (stand 06.23) verwenden.
Sprechen Sie uns an, wir beraten sie gerne dazu!
Kostenlose Wohnraumanpassung
Mit dem Alter und zunehmenden körperlichen Beschwerden muss der Wohnraum den neuen Anforderungen genügen. Die Wohnräume sollten barrierefrei und sicher sein, damit Sie und ihre Lieben möglichst lange selbstständig im eigenen zuhause leben können. Die Pflegekassen bezuschusst sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen im Einzelfall mit bis zu 4.000€
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung bis hin zum Einbau durch eine Handwerksfirma. Gerne stellen wir dafür den Kontakt her, z.B. durch die Firma Legendären Baudesign.
Pflegehilfsmittel
Die Pflegekasse übernimmt für ambulant gepflegte Pflegebedürftige die Kosten für Pflegehilfsmittel im Wert von 40 € pro Monat.
- Versorger frei wählbar z.B. Curabox
- Wird durch den Versorger direkt mit der Krankenkasse abgerechnet
Zuzahlungsbefreiung der Krankenkassen
Eine Zuzahlungsbefreiung in der gesetzlichen Kranken-versicherung lohnt sich für Sie, sobald Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen. Diese liegt bei allen gesetzlich Versicherten bei zwei Prozent – und bei chronisch Kranken bei einem Prozent – des jährlichen Haushalts-Bruttoeinkommens.
- Antrag bei der Krankenkasse
- Der Hausarzt unterstützt sie bei chronischen Krankheiten mit einem Nachweis
Inkontinenzmaterial
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Versicherten die medizinisch notwendigen Produkte, die vom Arzt verordnet wurden. Dabei handelt es sich um Inkontinenzartikel, die zur Grundversorgung dienen.
Überblick
zu den Leistungen der Pflegekassen
Aromapflege – Ein Dufterlebnis zur Entspannung und für ihre Gesundheit
Möglichkeiten der Aromapflege:
Raumbeduft
Zur Raumbeduftung werden ein oder mehre ätherische Öle in ein Duftgerät gegeben.
Bäder
Ist die Haut besonders trocken, kann zusätzlich ein Esslöffel Pflegeöl mit in ins Wasser gegeben werden.
Persönliches Düfterlerbnis
Mit einem Dufttüchlein kann der Lieblingsduft immer dabei sein.Dies ist denkbar einfach anzuwenden
Waschungen
Die Waschungen an sich ist fester Bestandteil des Pflegealltags und kann mit Ölen bereichert werden.
Hautpflege
Die Haut will gepflegt sein dies kann mit 100% naturreinen, ätherischen Ölen besonders gut umgesetzt werden
Wickel/Kompressen
Für diese Art der Aromapflege empfiehlt es sich, auf ideal zusammengestellte Fertigmischung zurückzugreifen.
Individuelle Pflegeschulung bei Ihnen zu Hause
• Frei wählbare Themen
• Pflegetechniken kennenlernen und anwenden
• Wir zeigen den Angehörigen wie sie hygienisch einwandfrei ihren geliebten Menschen versorgen können
• Rückenschonendes Arbeiten
• Wir erklären und erläutern die Gebrauchsweise ihrer neuen Pflegehilfsmittel
Pflegekurs in der BA Pflege GmbH
• Wir bieten Schulungen zu allen aktuellen Themen
• Fachspezifische Vorträge zu Krankheitsbildern, deren Ursachen und Prävention z.B. Diabetes Demenz, Schlaganfall
• Spezielle Vorträge und Schulung zu wichtigen Themen aus den Expertenstandard Pflege z.B. Thromboseprophylaxe
• Und gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen rundum Ihren zu pflegenden Angehörigen
Pflegeüberprüfung/Pflegeberatung nach §37 Abs.3
1. Pflegebedürftige die zu Hause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten müssen nach §37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen.
Dies wird oft als verpflichtender Beratungseinsatz oder Beratungsbesuch bezeichnet.
2. Den Nachweis erhalten sie kostenlos von uns
3. Wir beraten sie gerne über folgende Themen:
▪ Anpassung des Pflegegrades
▪ Bedarf von Pflegehilfsmitteln
▪ Wohnraumanpassung
▪ Beratung zu den Pflegekursen und Schulungen nach §45 SGB XI
Pflegeüberleitung aus dem Krankenhaus nach Hause
• Das Entlassungsmanagement erfolgt Patientenindividuell und unterstützt Patienten beim Übergang vom Krankenhaus in seine nach sorgende Versorgungsumgebung. Mit dem Krankenhaus und weiteren Institutionen sind wir im Ständigen Austausch und sorgen für einen reibungslosen Ablauf der Versorgung nach dem Krankenhaus Aufenthalt.
• Pflegefachliche Einschätzung, Beratung und Klärung, ob Pflege zu Hause möglich ist und unter welchen Bedingungen
• Antragstellung und Beratung zu Pflegeleistungen
• Organisation der häuslichen ambulanten Pflege
• Antragstellung und Beratung zur Kurzzeitpflege mit und ohne Pflegegrad, einschließlich Organisation entlassungsbedingter Hilfsmittel
• Beratung der Patienten und Angehörigen zu nachstationären Versorgungsmöglichkeiten
(ambulanter Pflegedienst, Betreutes Wohnen, Hausnotruf, Home Care, SAPV, Hospizverlegung)
• Fachkompetente Entlassung von Intensivpatienten
Stundenweise oder 24h Pflege und Betreuung zu Hause
Wir unterstützen ihre Angehörigen bei fehlender Betreuung. Oft kommt es vor das Ihre Angehörigen verreisen und somit die Betreuung nicht leisten können. Oder eine geplante OP steht an und ihr Familienangehörigen wohnen zu weit weg. In dem Fall können Sie auf uns zugreifen. Wir würden für die Zeit die Betreuung übernehmen. Wir kümmern uns im gewohnten Umfeld um den zu Pflegenden ganz nach Ihren Wünschen, ganztags oder stundenweise.
Das Zauberwort ist Kurzzeitpflege, eine Leistung der Pflegeversicherung. Die Kurzzeitpflege unterscheidet sich betragsmäßig nicht nach Pflegegraden, sondern steht allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 in gleicher Höhe zur Verfügung. Die Höhe der Leistung beträgt bis zu 1.774 Euro für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr. Auch Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können für Leistungen der Kurzzeitpflege zusätzlich den Entlastungsbetrag nutzen.
Im Kalenderjahr noch nicht in Anspruch genommene Mittel der Verhinderungspflege können auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Dadurch kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege auf insgesamt 3.386 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Verhinderungspflege angerechnet.
Bitte bedenken Sie das wir für die Umsetzung eine gewisse Vorlaufzeit brauchen.
Rezepte und Verordnungen besorgen
Die Wartezeiten übernehmen wir für sie. Wir besorgen ihnen ihre Rezepte und Verordnungen und bringen diese direkt zu Ihnen nach Hause.
Reinigung ihrer Wohnung
Die hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet unter anderm folgende Leistungen:
• Reinigung des unmittelbaren Lebensbereichs des Pflegebedürftigen
• Zubereitung von Mahlzeiten, Bettenmachen sowie Wechsel der Bettwäsche
• Waschen und einräumen der Wäsche
• Einkaufen und Besorgungen, Beheizen der Wohnung
• Müllentsorgung
Weitere Leistungen
Pflegeleistungen und Kombinationsleistungen
Behandlungspflege / Krankenhausvermeidungspflege
Manche pflegerischen Leistungen erfordern medizini-sches Fachwissen und können daher ausschließlich von medizinischem Personal oder Fachkräften durchgeführt werden. Die sogenannte Behandlungspflege wird von den Krankenkassen übernommen und gehört zu den Pflege-leistungen, die sie auch ohne Pflegegrad beanspruchen können. Manchmal verordnet ein Mediziner die Behand-lungspflege, wenn sich durch die medizinische Versor-gung im häuslichen Umfeld ein Krankenhausaufenthalt vermeiden oder verkürzen lässt. In diesem Fall spricht man von einer Krankenhausvermeidungspflege.
Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Tätigkeiten, die ein Haus oder Facharzt verordnet und eine Fachkraft durchführt.
Zu den Aufgaben gehören zum Beispiel:
- Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
- Blutdruck und Blutzuckermessungen
- Injektionen
- Wundversorgung
- Stützende und stabilisierende Verbände anlegen
- Kompressionstrümpfe an und ausziehen
- Behandlung Dekubitus
- Portversorgung
- Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase
- Inhalation
- Stomaversorgung
- Versorgung von Ernährungssonden bei enteralter Ernährung
- Katheterpflege von harnableitenden Kathetern
- Katheterwechsel
Häusliche Krankenpflege
(Leistungen ohne Pflegegrad)
Unter die häusliche Krankenpflege fallen verschiedene Leistungen, zu der neben der medizinischen Behand-lungspflege noch Leistungen der Grundpflege sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung gehören.
Grundpflege: Leistungen im Überblick
- Hilfe bei der Ernährung im Alter
- Sondennahrung
- Körperpflege
- An- und Auskleiden
- Hilfe bei Ausscheidungen
- Reinigung von Harnröhrenkatheter, Wechsel des Katheterbeutel
- Reinigung und Versorgung von künstlichen Ausgängen
- Kontinenz und Toilettentraining
- Positionierung/Lagerung mit speziellen Hilfsmitteln
- Pflegerische Maßnahmen zur Vorbeugung von Kontrakturen, Lungenentzündungen, Mundsoor, Thrombose usw.
- Aktivierende Pflege mit Bewegungsübungen – die Pflegekraft unterstützt den Patienten mit dem Ziel, dass er wieder fähig wird, eigenständig seinen Alltag zu bewältigen
- Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung